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auf häufige Fragen

Der Caritasverband Baden-Baden e.V. bemüht sich um die, die am Rande der Gesellschaft stehen, die wenig oder keine Lobby haben.

Häufige Fragen zum Thema Arbeit?

Sollten Sie sich für eine Tätigkeit bei unserem Caritasverband interessieren, dann besuchen Sie unsere Jobbörse unter caritas-baden-baden.de/jobs-und-ehrenamt/. Hier sind immer die aktuellen Stellenanzeigen veröffentlicht. Sehr gerne können Sie uns aber auch eine Initiativbewerbung zukommen lassen oder Sie hinterlassen uns über das digitale Kontaktformular einfach Ihre Kontaktdaten. Wir werden Sie dann umgehend zurückrufen!

In der Caritas sind Menschen unabhängig ihrer Nationalität, ihrer Religionszugehörigkeit, ihres Geschlechts und ihrer Lebensform tätig. Sie setzen sich für die Belange benachteiligter Menschen ein. Wir sind davon überzeugt, dass alle Mitarbeitenden dazu beitragen, unseren Auftrag der Nächstenliebe sicht- und erlebbar zu machen. Es ist uns wichtig, dass sie zu den christlichen Werten der Caritas stehen. Katholisch müssen sie aber nicht unbedingt sein.

Die Kirchliche Grundordnung bildet die Basis des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche (und somit bei der Caritas). Laut der im Herbst 2022 reformierten Grundordnung müssen nur Mitarbeitende, die eine verkündigungsnahe Beschäftigung haben oder die eine leitende Position haben, katholisch sein.

Mitarbeitenden begegnet die Caritas mit Respekt. Die gleichgeschlechtliche Zivilehe oder die Wiederheirat nach Scheidung sind kein Grund für eine Kündigung und kein Ausschlusskriterium für eine Anstellung.

Um dies zu bekräftigen, hat die Caritas im Jahr 2022 zehn Zusagen für Mitarbeitende entwickelt, die deutlich machen, wofür die Organisation steht und wie sie sich das Miteinander in der Dienstgemeinschaft vorstellt. Die Träger der Caritas können diese Zusagen als Selbstverpflichtung unterzeichnen und damit gegenüber ihren Mitarbeitenden deutlich machen: Bei uns seid ihr willkommen.

Einige Monate später, im Herbst 2022 hat die Deutsche Bischofskonferenz die Grundordnung für den kirchlichen Dienst, die Grundlage für das kirchliche Arbeitsrecht, reformiert und dabei klar gemacht: Wie die Menschen privat leben, wen sie lieben, ist einzig und allein ihre Sache und hat den Arbeitgeber nicht (mehr) zu interessieren. Das war lange anders. Die Reform ist ein Paradigmenwechsel, für den die Caritas sich stark eingesetzt hat und den sie ausdrücklich begrüßt.

Das Tarifsystem des Deutschen Caritasverbandes (AVR) sieht bundesweit einheitliche Regelungen im Arbeitsrecht für die Einrichtungen und Dienste der Caritas vor. Neben dem Bundestarif kann es regionale Tarife geben, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Sie werden von Regionalkommissionen ausgehandelt.

Die Vergütungen bei der Caritas orientieren sich an den Tarifen im öffentlichen Dienst. Sie liegen in der Regel über denen, die im nicht-kirchlichen Bereich gezahlt werden.

Beim Caritasverband gibt es keinen Betriebsrat, sondern eine von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählte Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter*innen gegenüber den Dienstgebern. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.

Besondere Regelung der christlichen Kirchen im kirchlichen Arbeitsrecht

Die christlichen Kirchen regeln ihr Arbeitsrecht in der Weise des sogenannten Dritten Wegs. Der Dritte Weg unterscheidet sich, wie der Name schon sagt, vom sogenannten Ersten Weg (die einseitige durch den Arbeitgeber erfolgte Festlegung der Arbeitsvertraggestaltung) und vom sogenannten Zweiten Weg (der Abschluss von Tarifverträgen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften).

Entscheidend für das Verständnis des Dritten Wegs ist der Begriff der Dienstgemeinschaft. Mitarbeiter*innen und Dienstgeber verstehen sich als Dienstgemeinschaft, um gemeinsam den Auftrag der Kirche zu erfüllen.

Zentrale Elemente des Dritten Wegs sind:

  • Der partnerschaftliche und kooperative Umgang von Mitarbeiter*innen und Dienstgebern.
  • Die gleichberechtigte und gleichgewichtige Vertretung jeder Seite in den Kommissionen, die die Arbeitsbedingungen für die Dienstverhältnisse festlegen.
  • Die faire und verantwortliche Konfliktlösung durch ein Vermittlungsverfahren statt durch einen Arbeitskampf und das im kirchlichen Recht verankerte Prinzip der Lohngerechtigkeit.

Der Dritte Weg sichert die Beteiligung aller Mitarbeiter*innen. Dazu wählen sie eine Mitarbeitervertretung (MAV). Deren Mitglieder entsenden Vertreter*innen in die Kommissionen, in denen die Arbeitsvertragsbedingungen gemeinsam mit den Dienstgebern verhandelt werden. Beschlüsse kommen in der Regel nur zustande, wenn 3/4-Mehrheiten gefunden werden. Auf diese Weise sind die Mitarbeiterseite und die Dienstgeberseite darauf angewiesen, bei unterschiedlicher Auffassung intensive Aushandlungsprozesse zu durchlaufen.

Anders als bei Tarifabschlüssen gelten die beschlossenen Vereinbarungen für alle MItarbeiter*innen – unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Verband.

Häufig an uns gestellte Fragen - Allgemein

Caritas heißt Nächstenliebe.

Die Caritas ist dabei mehr als eine Organisation. Sie ist eine Grundhaltung gegenüber Menschen, besonders gegenüber Menschen in Not. Ihre Wurzeln hat sie in der Liebe Jesu zu den Menschen. Wie er will sie ohne Ansehen der Nation, des Status oder der Konfession den Menschen mit Liebe und Achtung begegnen – auch bei uns im Stadtkreis Baden-Baden.

Der Begriff „Gemeindepsychiatrie“ bezeichnet ambulante und lebensweltorientierte Angebote für psychisch erkrankte Menschen und deren Familien, die die sozialen Ursachen psychischer Erkrankungen in den Fokus nehmen. Die gemeindepsychiatrischen Tätigkeitsfelder sorgen im Netzwerk mit Therapeut*innen, Ärzt*innen, Betreuer*innen, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten dafür, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen wohnortnahe und niedrigschwellige medizinische, therapeutische und rehabilitative Hilfen erhalten.

Sollten Sie Fragen haben und/oder Unterstützung benötigen, dann können Sie sich von montags bis freitags an unsere Geschäftsstelle wenden. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 07221 9536-0 oder über unsere Emailadresse caritas@caritas-baden-baden.de. Hierbei wird Ihnen zeitnah eine Rückmeldung gegeben bzw. Sie an die richtigen Ansprechpartner*innen weitergeleitet.

Der Fachbereich Offene Dienste im Caritaszentrum Cäcilienberg beinhaltet mehrere Angebote für Einzelpersonen und Familien in persönlichen, familiären, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Notlagen. U.a. sind das der Tafelladen, die allgemeine Sozialberatung, Aktiv im Alter, der Sozialpsychiatrische Dienst, der Gerontopsychiatrische Beratungsdienst, das ambulant betreute Wohnen für psychisch erkrankte Menschen, die Tagesstätte für psychisch erkrankte Menschen, die Soziotherapie und der Festraum Cäcilienberg. Alle Dienste sind auch noch einmal im Detail auf der Homepage zu finden.

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