Über uns

Der Caritas-
Verband
Baden-Baden

Der Caritasverband Baden-Baden e.V. bemüht sich um die, die am Rande der Gesellschaft stehen, die wenig oder keine Lobby haben.

Wir ...

… bemühen uns seit 1928 um die, die am Rande der Gesellschaft stehen, die wenig oder keine Lobby haben.

Neben den Wohnungslosen sind dies zum Beispiel Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Bewohner*innen von Stadtteilen, die in der Bevölkerung oft als „sozialer Brennpunkt“ bezeichnet werden.

Die Leistungen unseres Caritasverbandes sind über Jahrzehnte gewachsen, sie entsprechen dem Selbstverständnis eines katholischen Wohlfahrtsverbandes mit seiner Orientierung am Evangelium. Mit einer qualitativ hohen sozialpädagogischen Tätigkeit leisten wir einen wertvollen Beitrag für das Gemeinwesen in Baden-Baden.

Wir legen Wert auf ein faires Miteinander und das gerechte Beurteilen von Verhaltensweisen anstelle von Vorurteilen. Wir leisten unsere Arbeit auch mit zirka 360.000 Euro Eigenmitteln im Jahr und mit viel Bereitschaft, an einer für alle lebens- und liebenswerten Stadt mitzuarbeiten.

Für unseren Caritasverband Baden-Baden gilt das Leitbild des Deutschen Caritasverbandes. (Link: Deutscher Caritasverband Leitbild)

Unsere Geschichte

1928
Seit 95 Jahren sind wir in Baden-Baden und für Baden-Baden aktiv.
1947
Gründungsversammlung des Caritasverbandes Baden-Baden als eingetragener Verein.
1975
Mit Caritasrektor Helmut Braun übernimmt erstmals ein Sozialarbeiter die Geschäftsführung.
1985
Das bisherige „Übernachtungsheim für Nichtsesshafte“ wird in eine mehrgliedrige Facheinrichtung für „alleinstehende Wohnungslose“ mit Übernachtungsbereich umgewandelt.
1988
Beginn des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Ein gemeinsames Angebot (mit dem Caritasverband Rastatt) für Menschen mit psychischer Erkrankung.
1989/90
Umbau und räumliche Erweiterung des Caritasheimes für Wohnungslose
1990
Eröffnung der Altentagespflegestätte in der Erwinstraße. Wenige Monate später folgt die Trägerübernahme.
1994
Beginn der Stadtteilarbeit im Wohngebiet Briegelacker. Die Tätigkeit in dem neu entstandenen Baden-Badener Quartier wird zunächst von einer angemieteten Wohnung aus geleistet. Umzug der Tagespflegestätte in ein nun langfristiges Domizil in Steinbach, in das alte Steinbacher Spital in der Sommerstraße.
1995
Im September Eröffnung des Stadtteilzentrums Briegelacker mit Kindergarten, Jugendtreff und einem umfassenden gemeinwesenorientierten und generationsübergreifenden Angebot unter einem Dach.
1999
Der langjährige Geschäftsführer Helmut Braun geht in den Ruhestand. Jochen Gebele, bisher Fachbereichsleiter der Wohnungslosenhilfe und stellvertretender Geschäftsführer, wird sein Nachfolger.
2000
Eröffnung der Tagesstätte für psychisch Kranke
2001/2002
Der Aufnahmebereich des Caritasheimes für Wohnungslose wird grundlegend umgebaut und erneuert. In der gesamten Einrichtung werden fast alle Mehrbettzimmer in Einzelzimmer umgewandelt.
2002
Zertifizierung der Tagespflegestätte in Steinbach durch den TÜV Rheinland/Berlin Brandenburg. Erste zertifizierte Tagespflege in Deutschland.
2005
Der Caritasverband für die Stadt Baden-Baden übernimmt die Trägerschaft der Brücke 99. In den Folgejahren wird das Angebot kontinuierlich ausgebaut.
2006
Im Oktober startet das neue Projekt „Zukunftsscout“ der Brücke 99 und des Stadtteilzentrums – ehrenamtliche Mentoren begleiten und unterstützen Jugendliche beim Übergang Schule-Beruf.
2008
Am 01. Juli wird das Caritaszentrum Cäcilienberg in Lichtental eingeweiht. Das Haus wurde von der Baden-Badener Familie Metzmaier saniert und für den Caritasverband umgebaut. Im Caritaszentrum Cäcilienberg finden folgende Einrichtungen Platz: Baden-Badener Tafel, Jobperspektive im Café Cäcilienberg als Beschäftigungsbetrieb, die Gemeindepsychiatrischen Dienste mit Sozialpsychiatrischem Dienst, Soziotherapie, Betreutem Wohnen und Tagesstätte, Caritassozialdienst mit Seniorenberatung.
2011
Die Gemeindepsychiatrischen Dienste erweitern das Wohnraumangebot für psychisch erkrankte Menschen in Form einer Wohngemeinschaft im ehemaligen Pfarrhaus in Geroldsau. Vier Plätze und ein Notzimmer für Überbrückungszeiten konnten eingerichtet werden.
2015
Eröffnung des Scherer Caritaszentrums Cité, indem eine neue Tagespflege, eine Demenz-WG, die Sozialstation sowie die Geschäftsstelle ihren neuen Standort bezieht.
2019
Der langjährige Geschäftsführer Jochen Gebele geht in den Ruhestand. Wenige Monate später folgt Thorsten Schmieder, um die Geschicke des Verbandes zu steuern.
2022
Verschmelzung zwischen der Katholischen Sozialstation Baden-Baden e.V. und dem Caritasverband Baden-Baden e.V.
2022
Start der baulichen Erweiterung durch die GSE am Gebäude in der Sommerstraße in Steinbach: Die Tagespflegestätte reagiert auf die erhöhte Nachfrage und vergrößert die Einrichtung von 30 auf 45 Tagesgästen.
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Unser Vorstand

Dr. Alexander Stummvoll
Vorstandsvorsitzender
Politikwissenschaftler
Stefanie Hirth
Stefanie Hirth
Stv. Vorstandsvorsitzende
Dipl.-Sozialpädagogin
Thorsten Schmieder
Geschäftsführender Vorstand

Unser Caritasrat

Clemens Müller
Vorsitzender Caritasrat
Rechtsanwalt
Pfarrer Michael Zimmer
Pfarrer Michael Zimmer
Stv. Vors. Caritasrat
Leiter der Seelsorgeeinheit Baden-Baden/Oos
Barbara Protzen
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Rechtsanwältin
Friederike Neiß
Friederike Neiß
Bürokauffrau / Buchhaltung
Ulrike Weisbrich
Ulrike Weisbrich
Rektorin a.D.
Manuel Benz
Manuel Benz
Schulleiter Fachschule für Pflegeberufe Sancta Maria Bühl
Peter W. Kruse
Peter W. Kruse
Architekt
Mitarbeitervertretung Caritas Baden-Baden

RAMONA JACOB
Sozialstation
Menton-Ring 1
76532 Baden-Baden

KINGA STEHR
Demenz-WG
Menton-Ring 1
76532 Baden-Baden

NATALIE RICHTER
Sozialstation
Menton-Ring 1
76532 Baden-Baden

BELINDA FIANKE
Geschäftsstelle
Menton-Ring 1
76532 Baden-Baden

IRIS SCHINDLER
Tagespflegestätte Baden-Baden
Menton-Ring 1
76532 Baden-Baden

SVEN SCHNACKENBERG
Offene Jugendarbeit Brücke 99
Schwarzwaldstraße 101
76532 Baden-Baden

JENNIFER WEINGÄRTNER
Geschäftsstelle
Menton-Ring 1
76532 Baden-Baden

Unsere Mitarbeiter­vertretung stellt sich vor…

Unsere Aufgaben…
  • Die MAV achtet darauf, dass alle Mitarbeiter*innen gerecht behandelt werden, z.B. durch die Einhaltung von Verordnungen und Richtlinien
  • Sie kümmert sich um Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiter*innen und setzt sich beim Dienstgeber dafür ein, dass sie geklärt werden
  • Sie kann Maßnahmen beantragen oder vorschlagen
  • Sie begleitet Gespräche
  • Sie wirkt auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen hin
  • Sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Prävention ein
  • Sie wirkt in Gremien mit
Unsere Rechte…
  • Zustimmung: Bei vielen Entscheidungen im Arbeitsverhältnis hat die Mitarbeitervertretung das Recht, mögliche Veränderungen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Dies sind z.B. Einstellungen, Eingruppierungen, Beginn und Ende von Arbeitszeiten oder Einführungen von technischen Einrichtungen.
  • Anträge: Die MAV kann Maßnahmen z.B. zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen beantragen.
  • Dienstvereinbarungen: Die Mitglieder der MAV können Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber treffen, z.B. zu allgemeinen Arbeitszeitregelungen oder zur Umsetzung von Sozialplänen.
  • Anhörung und Mitberatung: Der Dienstgeber ist verpflichtet, die MAV anzuhören, wenn es um Fragen beispielweise der betrieblichen Fort- und Weiterbildung oder Kündigung geht.
  • Vorschläge: Soll über bestimmte Fragen entschieden werden, kann die MAV dem Dienstgeber einen Vorschlag unterbreiten, z.B. über die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Information: Der Dienstgeber muss die Mitarbeitervertretung informieren, z.B. über wirtschaftliche Angelegenheiten.

Vertrauen und Transparenz

Anonymes Hinweisgeberportal und Ombudsstelle für den Caritasverband Baden-Baden e.V. 

Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass die Caritas als kompetente und verlässliche Partnerin von den Menschen wahrgenommen wird. Deshalb bilden Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz auf allen Ebenen der Caritas die Arbeitsgrundlage. Der Caritasverband Baden-Baden e.V. ermutigt daher Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und auch Außenstehende, Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden.

Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber*­innen vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Damit wir von möglichen Regel- und Rechtsverstößen erfahren, stellen wir internen und externen Hinweisgeber*innen im Caritasverband Baden-Baden e.V. verschiedene geschützte Meldewege zur Verfügung:

  • ein anonymes gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem,
  • Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle.

Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden. Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.

Anonymität gewährleistet

Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.

Ombudsperson
ELKE HALL
0761 13791-201
ombudsperson­@rechnungshof-ebfr.de
Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Kartäuserstr. 47
79102 Freiburg

ÖFFNUNGSZEITEN
Montags bis freitags von 08:30 bis 12:15 Uhr und 12:45 bis 15 Uhr.

Das anonyme Hinweis­geber­system finden Sie unter:
www.dicvfreiburg.caritas.de/­hinweisgeber

Wichtige Hinweise

Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Externe Meldestelle des Bundes Neben unserem Hinweisgebersystem-Meldekanal hat auch die Bundesregierung beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Den entsprechenden Meldekanal finden Sie hier: www.bundesjustizamt.de/DE/­MeldestelledesBundes/