Der Caritas-
Verband
Baden-Baden
Wir ...
… bemühen uns seit 1928 um die, die am Rande der Gesellschaft stehen, die wenig oder keine Lobby haben.
Neben den Wohnungslosen sind dies zum Beispiel Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Bewohner*innen von Stadtteilen, die in der Bevölkerung oft als „sozialer Brennpunkt“ bezeichnet werden.
Die Leistungen unseres Caritasverbandes sind über Jahrzehnte gewachsen, sie entsprechen dem Selbstverständnis eines katholischen Wohlfahrtsverbandes mit seiner Orientierung am Evangelium. Mit einer qualitativ hohen sozialpädagogischen Tätigkeit leisten wir einen wertvollen Beitrag für das Gemeinwesen in Baden-Baden.
Wir legen Wert auf ein faires Miteinander und das gerechte Beurteilen von Verhaltensweisen anstelle von Vorurteilen. Wir leisten unsere Arbeit auch mit zirka 360.000 Euro Eigenmitteln im Jahr und mit viel Bereitschaft, an einer für alle lebens- und liebenswerten Stadt mitzuarbeiten.
Für unseren Caritasverband Baden-Baden gilt das Leitbild des Deutschen Caritasverbandes. (Link: Deutscher Caritasverband Leitbild)
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unser Vorstand | unser Caritasrat | unsere Mitarbeitervertretung | Anonymes Hinweisgeberportal | unser Organigramm | unsere Satzung
Unsere Geschichte
Unser Vorstand
Dr. Alexander Stummvoll
Vorstandsvorsitzender
Politikwissenschaftler
Stefanie Hirth
Stv. Vorstandsvorsitzende
Dipl.-Sozialpädagogin
Thorsten Schmieder
Unser Caritasrat
Clemens Müller
Pfarrer Michael Zimmer
Barbara Protzen
Friederike Neiß
Ulrike Weisbrich
Manuel Benz
Peter W. Kruse
RAMONA JACOB
Sozialstation
Menton-Ring 1
76532 Baden-Baden
KINGA STEHR
Demenz-WG
Menton-Ring 1
76532 Baden-Baden
BETTINA WEIß
Offene Dienste
Geroldsauer Straße 2
76534 Baden-Baden
BELINDA FIANKE
Geschäftsstelle
Menton-Ring 1
76532 Baden-Baden
IRIS SCHINDLER
Tagespflegestätte Baden-Baden
Menton-Ring 1
76532 Baden-Baden
SVEN SCHNACKENBERG
Offene Jugendarbeit Brücke 99
Schwarzwaldstraße 101
76532 Baden-Baden
JENNIFER WEINGÄRTNER
Geschäftsstelle
Menton-Ring 1
76532 Baden-Baden
Unsere Mitarbeitervertretung stellt sich vor…
- Die MAV achtet darauf, dass alle Mitarbeiter*innen gerecht behandelt werden, z.B. durch die Einhaltung von Verordnungen und Richtlinien
- Sie kümmert sich um Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiter*innen und setzt sich beim Dienstgeber dafür ein, dass sie geklärt werden
- Sie kann Maßnahmen beantragen oder vorschlagen
- Sie begleitet Gespräche
- Sie wirkt auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen hin
- Sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Prävention ein
- Sie wirkt in Gremien mit
- Zustimmung: Bei vielen Entscheidungen im Arbeitsverhältnis hat die Mitarbeitervertretung das Recht, mögliche Veränderungen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Dies sind z.B. Einstellungen, Eingruppierungen, Beginn und Ende von Arbeitszeiten oder Einführungen von technischen Einrichtungen.
- Anträge: Die MAV kann Maßnahmen z.B. zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen beantragen.
- Dienstvereinbarungen: Die Mitglieder der MAV können Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber treffen, z.B. zu allgemeinen Arbeitszeitregelungen oder zur Umsetzung von Sozialplänen.
- Anhörung und Mitberatung: Der Dienstgeber ist verpflichtet, die MAV anzuhören, wenn es um Fragen beispielweise der betrieblichen Fort- und Weiterbildung oder Kündigung geht.
- Vorschläge: Soll über bestimmte Fragen entschieden werden, kann die MAV dem Dienstgeber einen Vorschlag unterbreiten, z.B. über die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
- Information: Der Dienstgeber muss die Mitarbeitervertretung informieren, z.B. über wirtschaftliche Angelegenheiten.
Vertrauen und Transparenz
Anonymes Hinweisgeberportal und Ombudsstelle für den Caritasverband Baden-Baden e.V.
Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass die Caritas als kompetente und verlässliche Partnerin von den Menschen wahrgenommen wird. Deshalb bilden Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz auf allen Ebenen der Caritas die Arbeitsgrundlage. Der Caritasverband Baden-Baden e.V. ermutigt daher Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und auch Außenstehende, Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden.
Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber*innen vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Damit wir von möglichen Regel- und Rechtsverstößen erfahren, stellen wir internen und externen Hinweisgeber*innen im Caritasverband Baden-Baden e.V. verschiedene geschützte Meldewege zur Verfügung:
- ein anonymes gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem,
- Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle.
Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden. Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.
Anonymität gewährleistet
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.
Ombudsperson
ELKE HALL
0761 13791-201
ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de
Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Kartäuserstr. 47
79102 Freiburg
ÖFFNUNGSZEITEN
Montags bis freitags von
08:30 bis 12:15 Uhr und
12:45 bis 15 Uhr.
Das anonyme Hinweisgebersystem finden Sie unter:
www.dicvfreiburg.caritas.de/hinweisgeber
Wichtige Hinweise
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.